Impfstatus bei erwachsenen Flüchtlingen: aus gynäkologischer Sicht

Impfstatus bei erwachsenen Flüchtlingen: aus gynäkologischer Sicht

Leserbrief
Ausgabe
2017/19
DOI:
https://doi.org/10.4414/smf.2017.02973
Schweiz Med Forum 2017;17(19):438

Publiziert am 10.05.2017

Impfstatus bei erwachsenen Flüchtlingen: aus ­gynäkologischer Sicht

Leserbrief zu: Tarr P, Notter J, Sydow V, Wirz S, Wallnöfer A, Vollgraff M, et al. Impfungen bei erwachsenen Flüchtlingen. Schweiz Med Forum 2016;16(4950):1075–9.
Sehr geehrter Herr Kollege
Vielen Dank für Ihren Artikel «Impfungen bei erwachsenen Flüchtlingen».
Als Impfdelegierter der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe – gynécologie Suisse (SGGG) möchte ich diesen ergänzen. Ich bin nicht orientiert, ob unsere Gesellschaft zur Inhaltsgestaltung angefragt wurde. Als Frauenärzte haben wir jedoch den offiziellen Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) – seit 2006! –, den Impfstatus der erwachsenen Frauen zu komplettieren.
1. Art der Impfstoffapplikation: Diese ist bei den im Artikel aufgeführten Lebend- und Grippeimpfstoffen teils gemäss Herstellerangaben sowohl subkutan als auch intramuskulär empfohlen; so ist beispielsweise eine subkutane M-M-RvaxPro®-Impfung mit häufig starkem Brennen verbunden und intramuskulär besser verträglich.
2. Empfohlene ergänzende Impfungen bei ­erwachsenen Flüchtlingen [diese haben Sie im letzten Abschnitt (S. 1079) angesprochen]: Im Rahmen der kantonalen Impfprogramme sind auch bei erwachsenen Flüchtlingen im Alter von 20–26 Jahren drei Impfdosen des quadrivalenten HPV-Impfstoffes empfohlen. Allerdings ist die Indikation für eine HPV-Impfung von Fall zu Fall zu entscheiden und die Impfserie muss bis zum Tag vor dem 27. Geburtstag abgeschlossen werden können. Der qua­drivalente HPV-Impfstoff kann in speziellen Situationen (beispielsweise im Rahmen ­einer Konisation) auch für Frauen bis zum Alter von 45 Jahren als Ergänzungsimpfung in Betracht gezogen werden und ist bis zu diesem Alter laut Kompendium zugelassen, jedoch gehen die Kosten zu Lasten der Pa­tientin oder ihrer Zusatzversicherung. Der bivalente HPV-Impfstoff ist für Männer im Schweizerischen Impfplan nicht empfohlen. Die Kostenübernahme im Rahmen kantonaler Impfprogramme ist für die ergänzende HPV-Impfung der erwachsenen und spätadoleszenten Frau (15–26 Jahre) laut KLV12a.k bis zum 31. Dezember 2017 zeitlich befristet. Die HPV-Impfstoffe können gleichzeitig mit allen anderen notwendigen Impfstoffen verabreicht werden und nicht erst im Rahmen von den im Artikel aufgeführten «Folgeimpfungen».
3. Der Impfstoff Priorix tetra® (MMR-VZV) ist laut Kompendium bis im Alter von 12 Jahren zugelassen; Studien gibt es meines Wissens nur bis zum Alter von 6 Jahren [1]. Deshalb ist dieser Impfstoff im Erwachsenenalter nicht krankenkassenpflichtig; hingegen übernehmen die Krankenkassen aus Kostengründen diesen Impfstoff, falls auf der Rechnung die Indikation nach KLV Art. 12a.a+j vermerkt wird (dieser Artikel der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern [EDI] über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung muss bei allen Impfungen Erwachsener präzisiert und erwähnt werden, damit die Kosten von den Kassen auch übernommen werden!).
4. Auch bei erwachsenen Flüchtlingen sollte eine Impfberatung angestrebt werden. Gerade Erwachsene äussern gelegentlich nicht ausräumbare Bedenken hinsichtlich einer grossen Anzahl Injektionen in derselben Konsultation. Die alternative Impfmöglichkeit Erwachsener mit dem kombinierten MMR-VZV-Impfstoff sowie dem einmaligen dTpa-IPV-Impfstoff gefolgt vom Tetanus-Titer nach >4 Wochen erlaubt es meistens, die Anzahl der Injektionen in den ersten zwei Monaten von zehn auf sieben zu reduzieren.
5. Für Risikogruppen/Risikosituationen empfohlene Impfungen: Je nach geographischem Aufenthaltsort sollte das Exposi­tionsrisiko der Flüchtlinge hinsichtlich Zeckenstich evaluiert werden. In einem Gebiet mit FSME-Impfempfehlung sollte die Impfung in Betracht gezogen werden.
Dr. med. Daniel Brügger
Dr. med. Daniel Brügger
Neuhausacher 19
CH-3213 Liebistorf
daniel.bruegger[at]bluewin.ch

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