Der Autor des Leserbriefs, Dr. med. U. Müller, hinterfragt eine mögliche Kostenübernahme durch die Grundversicherung von klinischen oder laborchemischen Kontrollen sowie Ernährungsberatung bei Kindern und Jugendlichen mit einer veganen Ernährung. Es darf festgehalten werden, dass die klinischen Kontrollen wie im Artikel erwähnt in erster Linie die Kontrollen von Wachstum und Gedeihen beinhalten. Dies kann in den meisten Situationen im Rahmen der üblichen, präventiv orientierten, kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen geschehen (Vergleiche:
www.swiss-paediatrics.org/de/node/50). Ob und wie häufig laborchemische Kontrollen oder Ernährungsberatung nötig sind, hängt wesentlich vom Vorwissen, der Nahrungsmittelauswahl und -kombination sowie der Familie selber ab. Ob Risiken für eine Mangelernährung bestehen, muss individuell festgestellt werden. Es ist uns bewusst, dass die Thematik ausgesprochen kontrovers diskutiert wird. Die Breite der Rückmeldungen auf unseren Artikel bestätigt dies. Unser Ziel war es, dem Allgemeinarzt oder Pädiater in der Praxis eine Orientierung über mögliche Abklärungen und Behandlungsansätze zu geben, um einer Mangelernährung vorzubeugen. Wir haben im Artikel bewusst auf eine ausführlichere ethisch-moralische oder ökonomische Debatte um die fleischlosen Ernährungsformen verzichtet. Eine Erstkonsultation in der Ernährungsberatung kostet ca. 100.– CHF, eine eventuelle Folgekonsultation ca. 80.– CHF. In den meisten Situationen sind nur 1–2 Termine nötig. Für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss aber die Indikation «Fehl- oder Mangelernährung» in der Anmeldung angegeben werden. Alleine über diese Bezeichnung liesse sich erneut kontrovers debattieren.