Replik

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Ausgabe
2017/19
DOI:
https://doi.org/10.4414/smf.2017.02974
Schweiz Med Forum 2017;17(19):438

Publiziert am 10.05.2017

Replik

Flüchtlinge sollen grundsätzlich nach aktueller Version des Schweizerischen Impfplans ­geimpft werden – nicht anders als die einheimische Bevölkerung. Dies ist die wichtigste Botschaft unseres Artikels zu Impfungen bei Flüchtlingen im Swiss Medical Forum 49–50/­2016. Der Artikel stellt unsere bestmögliche Beurteilung der Datenlage und einen Konsens von 18 Impfspezialistinnen und Impfspezialisten aus Infektiologie, Hausarztmedizin, ­Public Health und Tropenmedizin dar. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützt unsere Empfehlungen in einem separaten Editorial [1].
Beim Erstellen unseres Artikel fielen uns keine separaten Diskussionspunkte für weib­liche Flüchtlinge auf: Die Pertussisimpfung von schwangeren Frauen (wir ergänzen: egal ob Einheimische oder Flüchtlinge) wird allerdings durch das BAG 2017 in den «Empfeh­lungen zur Prävention von Keuchhusten» als besondere Priorität beurteilt [2]. Die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe wird bei der Umsetzung dieser Impfempfehlung in der Schweiz sicher eine Schlüsselrolle einnehmen.
Es war nicht das Ziel unseres Artikels, generelle Fragen zu Impfungen zu diskutieren, sondern Empfehlungen für den klinischen Alltag bei der spezifischen Patientengruppe der Flüchtlingen zu geben. In diesem Sinn begrüssen wir die über diese Zielsetzung hinausgehenden Bemerkungen von Herrn Dr. Brügger, wie zu FSME-Impfungen in Endemiegebieten, zur intramuskulären statt subkutanen Applikation gewisser Impfungen und zur kombinierten MMR-Varizellenimpfung.
Wie wir im Artikel dargelegt haben, empfehlen wir aber die von Herrn Dr. Brügger vorgeschlagene Vorgehensweise nicht, das Impfvorgehen generell auf den Tetanus-Antikörpertiter abzustützen. So könnte allenfalls die Zahl der zu verabreichenden Impfungen reduziert werden. Die Nachteile dieses Vorgehens haben wir im Artikel dargestellt und sie überwiegen unseres Erachtens die theoretischen Vorteile.
Prof. Dr. med. Philip Tarr
Medizinische Universitätsklinik
Kantonsspital Baselland
Universität Basel
CH-4101 Bruderholz
philip.tarr[at]unibas.ch
1 Witschi M. Zugang zur Gesundheitsversorgung – auch für Asylsuchende und Flüchtlinge. Schweiz Med Forum. 2016;16:1057.
2 Bundesamt für Gesundheit BAG OFSP. Empfehlungen zur Prävention von Keuchhusten. 2017. Available at: https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/­mt/i-und-b/richtlinien-empfehlungen/empfehlungen-spezifische-erreger-krankheiten/dtp/empfehlungen-keuchhusten.pdf.download.pdf/empfehlungen-keuchhusten-de.pdf.
Accessed 9 February 2017.