Fokus auf ... Aktive Herpes-Zoster-Impfungen
– Der Zoster-Lebendimpfstoff Zostavax® (hohe Dosen von Varizellen enthaltend) ist in der Schweiz seit 2017 zugelassen, ist aber keine Pflichtleistung der Krankenkassen*.
– Zostavax® reduziert das Risiko einer Zoster-Erkrankung / einer Post-Zoster-Neuralgie um etwa 50 respektive etwa 60%.
– Der rekombinante Impfstoff Shingrix® induziert die Anti-Varizellen-Immunität durch Zufuhr des viralen Oberflächenproteins Glykoprotein E.
– Er ist hoch wirksam zur Verhinderung eines Herpes Zoster und einer Zoster-Neuralgie (je etwa 90% Risikoreduktion).
– Die Schutzwirkung scheint über mehrere Jahre unverändert hoch zu bleiben.
– Die Impfung ist zugelassen für:
• gesunde Menschen über 65 Jahre ohne Altersbeschränkung;
• immungeschwächte Menschen je nach Schweregrad ab dem 50. respektive bereits dem 18. Lebensjahr [1, 2].
– Seit dem 1.2.2022 wird Shingrix® von der Grundversicherung bezahlt.
– Fallen die Kosten noch in die Franchise, sind sie relativ hoch (349.50 CHF für 2 Impfungen).
– Eine Kostenübernahme ausserhalb der Franchise für alle Impfungen des Impfplans ist (immer) noch in Prüfung.
* Freiwillige Übernahmen durch Krankenkasse siehe:
1 www.infovac.ch (Ausgabe März 2022).
2 BAG-Bulletin. 2021:47:8–15.
Verfasst am 18.04.2022.