Replik

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Édition
2018/45
DOI:
https://doi.org/10.4414/fms.2018.03400
Forum Med Suisse. 2018;18(45):933

Publié le 07.11.2018

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Vielen Dank für Ihren Leserbrief [1]. Gerne möchten wir Sie dabei unterstützen, die Bedeutung der interventionellen Radiologie hervorzuheben. In der Gynäkologie und besonders in der Geburtshilfe spielt diese mittlerweile eine entscheidende Rolle. Dank ihrer kann bei postpartalen Atonien, Plazentationsstörungen oder intrauterinen Aneurysmen häufig die Gebärmutter erhalten respektive der intraoperative Blutverlust minimiert werden. Für die ständige Erreichbarkeit und die gute Zusammenarbeit mit der interventionellen Radiologie im Hause sind wir sehr dankbar.
Bevor wir auf die einzelnen Anmerkungen ­ihres Leserbriefes eingehen, möchten wir kurz auf den von Ihnen mehrfach verwendeten ­Begriff «Standardtherapie» eingehen. Die De­finition der Schweizerischen Akademie der ­Medizinischen Wissenschaften (SAMW) lautet: «Medizinische Behandlung, die sich auf aktuell gültige, fachliche Empfehlungen stützt oder – beim Fehlen solcher Empfehlungen – der allgemein geübten Praxis anerkannter ExpertInnen entspricht» [2]. Dieser Begriffsinterpretation in Zusammenhang mit der Myomembolisation können wir zustimmen. Der Begriff ist aber nicht zu verwechseln mit «primär anzuwendender Therapie» oder «Goldstandard».
Mit Sicherheit ist die Myomembolisation wirksam und wir stimmen zu, dass zum informierten Therapieentscheid bezüglich Myombehandlung die Optionen medikamentöse Therapie, minimalinvasive Chirurgie und interventionell radiologische Therapie (Embolisation, fokusierter Ultraschall) gehören. Wie in unserem Artikel erwähnt, bietet damit auch die Myomembolisation für manche Frau eine Alternative. Die Vor- und Nachteile dieser ­Option sollten hierbei aber immer individuell beurteilt werden. Es muss der jeweiligen Patientin überlassen werden, inwieweit diese eine alleinige Besserung bei Blutungssyndromen und Massensymptomen als einen, wie von ­Ihnen beschriebenen, «sehr guten klinischen Erfolg» wertet. Die restlichen 20% brauchen eine erneute Behandlung (Hysterektomie, Myomektomie, zweite Embolisation) [3].
Bei Frauen mit offener Familienplanung sollte keine Myomembolisation durchgeführt werden. In einer randomisierten Studie mit 21 Frauen und einem Follow-up von 25 Monaten hatten 19% nach Embolisation und 48% nach Myomektomie eine Lebendgeburt [4]. Hauptproblem ist wahrscheinlich weniger, dass die Embolisation Einfluss auf die Ovarialfunktion hat, sondern vielmehr, dass die Embolisation zur Endometriumatrophie führen kann. Dieser Effekt ist bisher wenig in der Li­teratur beschrieben, erklärt aber auch die ­guten Ergebnisse der Embolisation bezüglich Reduktion der Blutungen.
Bei einem minimalinvasiven Eingriff (Myomektomie, Hysterektomie) treten bei uns die Patientinnen am Tag der Operation ein und werden nach zwei Tagen nach Hause entlassen. Handelt es sich um eine Hysteroskopie (submuköse Myomektomie, Endometriumresektion), ist der Aufenthalt noch kürzer. Die Rückkehr zur normalen Aktivität und in das Berufsleben ist sehr rasch möglich.
Die von ihnen erwähnte Beckenbodeninsuffizienz nach Hysterektomie hängt wahrscheinlich weniger mit der Hysterektomie selbst, als vielmehr mit der bereits vorbestehenden Beckenbodenschwäche und der Operationstechnik zusammen [5]. Wir gehen davon aus, dass die Hysterektomie das Risiko einer Beckenbodeninsuffienz nur unwesentlich erhöht [4].
Aus folgenden Gründen würden wir die von Ihnen genannt SRF-Sendung vom 18.06.2018 [6] nicht als transparente Patientinneninformation bezeichnen: Es wird von 10% erneut wachsenden Myomen gesprochen, und nicht von 20% erneuten Interventionen in zwei Jahren [3]. Die teilweise erheblich belastende Ausflusssymptomatik nach Myomembolisation wird genauso wenig erwähnt wie die mögliche Endometriumatrophie und deren Einfluss auf eine zukünftige Schwangerschaft. Während Herr Dr. Hess (Gynäkologe) schätzt, dass 30% der Myomoperation durch die Embolisation ersetzt werden können, spricht der Radiologe Prof. Dr. Pfammatter von ⅔ der Fälle. Nur letztere Schätzung wird im Artikel zum Thema übernommen. Auch wird suggeriert, dass ­allein mit der Bildgebung das gutartige Myom sicher vom bösartigen Sarkom unterschieden werden kann. Dies ist leider häufig nicht der Fall, hier kann dann nur die Histologie Aufschluss über die Dignität geben. Zusätzlich ­erweckt die Sendung den Eindruck, dass die Gynäkologinnen und Gynäkologen nicht zu einer Kooperation mit der interventionellen Radiologie bereit wären, und zwar aus Unwissenheit und aus Geldgier. Diesen Eindruck ­haben wir persönlich nicht.
1 Hoppe H, Kos S. Myomembolisation. Swiss Med
Forum. 2018;18(45):933.
2 Schweizerische ­Akademie der Medizinischen Wissen­schaften. Abgrenzung von Standardtherapie und experimenteller Therapie im Einzelfall (2014, adaptiert 2015). https://www.samw.ch/dam/jcr:c2e8543e-78d6-4714-8098-97553ece1cb6/richtlinien_samw_standardtherapie.pdf.
3 Gupta JK, Sinha A, Lumsden MA, Hickey M. Uterine artery embolization for ­symptomatic uterine fibroids. Cochrane Database Syst Rev. 2014;(12):CD005073.
4 National Institute for Health and Clinical Excellence. Uterine artery embolization for fibroids. NICE. 2010.
5 Mant J, et al. Epidemiology of genital prolapse: ­observations from the Oxford Family Planning ­Association Study. Br J Obstet Gynaecol. 1997 May;104(5):579.