Thromboembolieprophylaxe nach In-vitro-Fertilisation bei polyzystischem Ovarialsyndrom

Thromboembolieprophylaxe nach In-vitro-Fertilisation bei polyzystischem Ovarialsyndrom

Leserbrief
Édition
2021/4950
DOI:
https://doi.org/10.4414/fms.2021.08967
Forum Med Suisse. 2021;21(4950):862

Publié le 07.12.2021

Thromboembolieprophylaxe nach In-vitro-Fertilisation bei polyzystischem Ovarialsyndrom

Danke für den Artikel «Venöse Thromboembolie in Gynäkologie und Geburtshilfe», publiziert von einer multidisziplinären Arbeitsgruppe in Ausgabe 29–30/2021 des Swiss Medical Forum als Hilfestellung und Empfehlung zur Risikoabschätzung und zum Management venöser Thromboembolien. Die Empfehlung schliesst die In-vitro-Fertilisation (IVF) ein, allerdings offensichtlich ohne dass Reproduktionsmediziner:innen Teil der Arbeitsgruppe waren.
Empfohlen wird nach einer IVF-Behandlung von Frauen mit einem polyzystischen Ovarial­syndrom (PCOS) eine medikamentöse Thromboembolieprophylaxe für mindestens drei Monate.
Diese Empfehlung ist falsch! Und sie würde bei einer Umsetzung in der Schweiz zu einer Fehlbehandlung von geschätzt 500 Frauen pro Jahr führen.
Eine IVF bei einem PCOS ist keine grundsätz­liche Indikation für eine derartige Prophylaxe. Ein PCOS geht zwar mit einem erhöhten Risiko für eine Thromboembolie bei einer voll stimulierten IVF-Therapie einher. Dies aber nur bei einer polyfollikulären Reaktion und bei einer direkt eintretenden Schwangerschaft, was mit einem ovariellen Überstimulationssyndrom einhergehen kann.
Eine Überstimulation tritt aber nicht auf bei:
– einer normalen follikulären Reaktion;
– bei einer IVF ohne oder mit einer gering dosierten Gonadotropinstimulation;
– bei einem «freeze all», das heisst dem Einfrieren aller Embryonen zur Vermeidung eines Transfers und damit eines direkten Schwangerschaftseintritts.
Aufgrund dessen ist diese pauschale Empfehlung für die meisten Patientinnen nicht nur falsch, sondern auch gesundheitlich und ökonomisch durch eine damit einhergehende unnötige Thromboembolieprophylaxe bedenklich.

Replik

Die Autorin und die Autoren der zitierten Arbeit haben auf eine Stellungnahme verzichtet.
Der Autor hat keine finanziellen oder persönli­chen Verbindungen im Zusammenhang mit diesem Beitrag deklariert.