Replik

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Édition
2020/4546
DOI:
https://doi.org/10.4414/fms.2020.08633
Forum Med Suisse. 2020;20(4546):664

Publié le 03.11.2020

Replik

Danke für Ihren wertvollen Beitrag. Das Umlagern des Kopfes ist in der Regel nicht Teil des Untersuchungsprotokolls. Dass die luxierte IOL ihre Position dabei ändern würde, ist trotz des geringen Gewichts möglich, wir konnten jedoch in der Literatur keine eindeutigen Belege dafür finden.
Den Vorteil des Ultraschalls als dynamischer Untersuchung haben sie trefflich beschrieben, denn die weitere Abgrenzung zu den von Ihnen erwähnten Differen­tialdiagnosen wäre durch Ausnutzung der normalen Okulomotorik möglich gewesen: Bei einer Glaskörper­einblutung ist eine bei Änderung der Blick­richtung mobile Hämorrhagie zu sehen, gelegentlich als «Waschmaschinenzeichen» beschrieben. Die Abgrenzung einer Amotio retinae zu einer Abhebung des Corpus vitreum ist nicht immer trivial, da sich beide bei Bewegung als flottierende Membran präsentieren. Hilfreich ist hier die Darstellung des Sehnervs, von dem sich die Retina (ohne einen relevanten Riss) nicht löst [thepocusatlas.com/orbital].
Wir danken Ihnen nochmals für Ihr Interesse und Ihre kritischen Überlegungen.